Kosten

Natürlich können wir für Sie nicht umsonst arbeiten. Wir werden mit Ihnen jedoch über die Höhe der entstehenden Kosten und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen oder öffentliche Stellen sprechen.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, regen wir an, dass Sie sich bereits vorab mit dieser in Verbindung setzen und anfragen, ob für Ihre Angelegenheit die Kosten übernommen werden.

Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und auch keine Rechtschutzversicherung eintritt, können die Kosten von der Staatskasse übernommen werden. Hier gilt Folgendes:

Für eine außergerichtliche Beratung oder Tätigwerden besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, müssen Sie nur einen Eigenanteil von derzeit 15,00 EUR tragen, die restlichen Kosten übernimmt die Staatskasse. Beratungshilfe wird bewilligt, wenn Sie bedürftig sind. Zur Prüfung desselben muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und mit aktuellen Belegen versehen bei Gericht eingereicht werden. Sie können den Antrag auf Beratungshilfe selbst bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. Sie können den Antrag nebst Anlagen auch in unserer Kanzlei einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie unter folgendem Link: Antragsformular für Beratungshilfe

Für gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es bei Bedürftigkeit die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe. Nutzen Sie hierzu folgenden Link: Antragsformular für Prozesskostenhilfe

Hierzu wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Gegenseite, soweit diese von Ihnen zu tragen sind, nicht erstattet werden.