30. Mai 2017

Sanktionen – kein Ende in Sicht

Es ist und bleibt ein beliebtes Spiel der Jobcenter, durch die Verhängung von Sanktionen Leistungen zu kürzen. Dabei ist auffällig, dass Leistungskürzungen aufgrund von Meldeversäumnissen deutlich zugenommen haben, während andere Sanktionsgründe rückläufig sind. Bevor das Jobcenter jedoch tatsächlich die Leistungen kürzen darf, muss geprüft werden, ob überhaupt ein Kürzugstatbestand vorliegt, der Hilfeempfänger einen wichtigen Grund für sein Verhalten hatte und ob der vorgesehene Ermessensspielraum ausgeschöpft wurde. Oftmals ergibt eine Prüfung, dass die Zustellung der „Einladung“ nicht oder nicht formell richtig erfolgt ist. Teilweise sind die Forderungen des Amtes unberechtigt, so dass auch deswegen verhängte Sanktionen rechtswidrig  sind. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Jobcenters haben, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.