28. April 2016

Ummeldekosten für Telefon müssen durch Jobcenter übernommen werden

Erfolgt durch HartzIV-Bezieher ein erforderlicher und genehmigter Umzug ist immer wieder Streitpunkt, welche mit dem Umzug verbundenen Kosten durch das Jobcenter zu übernehmen sind. Wir raten allen Betroffenen, sobald ein konkretes Wohnungsangebot vorliegt, zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Kostenzusage für die entstehenden Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten zu stellen. Hierzu können auch Doppelmieten, Maklergebühren und mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen der alten Wohnung zählen. Das LSG Celle hat in seiner Entscheidung zum AZ L 6 AS 1349/13 dafür gesorgt, dass die Behörde die Ummeldekosten für Telefon, Internet und Post zu tragen hat. Diese Ausgaben seien zu übernehmen, weil der Betroffene erreichbar bleiben muss.