24. Februar 2016

Was tun, wenn der Traumurlaub zur Katastrophe wird?

Sie haben Urlaub in Traumlage in einem schönen Hotel gebucht und nun stellen Sie fest, dass der Weg zum Strand über die Autobahn führt, Kakerlaken durchs Zimmer spazieren und der „beheizbare“ Pool eiskalt ist. Dann können Sie die Mängel reklamieren und Teile des Reisepreises zurückverlangen. Eventuell haben Sie sogar Anspruch auf Schadenersatz.

Ein Reisemangel liegt in der Regel dann vor, wenn die vom Veranstalter erbrachten Reiseleistungen von den Vereinbarungen im Reisevertrag abweichen. Dabei werden auch Versprechungen im Katalog, der häufig Grundlage für die Buchung war, berücksichtigt.

Um ihre Rechte aber nicht zu verlieren, müssen Sie unbedingt die Mängel vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung/beim Veranstalter reklamieren und deren Beseitigung innerhalb einer Frist verlangen. Häufig wird dafür ein Formular zur Verfügung gestellt. Sorgen Sie aber immer dafür, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und lassen Sie sich den Empfang quittieren. Heben Sie die Rüge auf, damit Sie später nachweisen können, dass Sie den Veranstalter rechtzeitig auf Ihre Beanstandungen hingewiesen haben.

Wenn der Veranstalter die Mängel trotz Ihres Verlangens nicht beseitigt, sollten Sie die Mängel nachvollziehbar dokumentieren. Machen Sie Fotos und lassen Sie sich die Adresse von Leidensgenossen geben, die Sie später als Zeugen benennen können. Werfen Sie die Reiseunterlagen und die Kataloge auf keinen Fall weg.

Nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von einem Monat beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Wird die Frist versäumt, sind Reisepreisminderung und Schadensersatzansprüche in der Regel ausgeschlossen.